Der Tankgraben erstreckt sich über eine Länge von 1100 Metern
bei einer durchschnittlichen Tiefe von etwa 1,4 Meter.
Er ist das erste Gewässer in der Vereinsgeschichte .
Um der zunehmenden Verlandung des Gewässers entgegenzuwirken wurde eine Belüftungsanlage gemietet. Diese befindet sich jährlich wechselnd in Teilstücken des Tankgrabens, welche dann gesperrt sind. Leider stellt die geringe Niederschlagsmenge der vergangenen Jahre und der daraus resultierende Grundwasserspiegel ein zunehmendes Problem dar. Der Wassestand sinkt kontinuierlich, was im oberen Teilstück schon deutlich zu erkennen ist.
Der Hurstsee oder auch Sulzbacher Baggersee ist mit einer Fläche von 14,8 ha das zweitgrößte Gewässer des ASV- Malsch. An den tiefsten Stellen erreicht er eine Tiefe von ca. 16 Meter. Bei der Befischung, sind besonders die gekennzeichneten Gebiete zu beachten.
Am Hurstsee haben Vereinsmitglieder die Möglichkeit einen Bootsliegeplatz für ihr eigenes Angelboot zu beantragen. Des weiteren liegen 2 Vereinsboote am Gewässer, welche durch den Erwerb einer Bootsberechtigung genutzt werden können.
Das Baden,Grillen und Zelten ist verboten. Das Schongebiet wurde speziell eingerichtet, um den Fischen einen besonders geschützten Bereich zu bieten. Das Steilufer und der angrenzende Flachwasserbereich sind zum einen ein Naturschutzgebiet ( Landesdenkmal ) mit Brutplätzen der Uferschwalben. Der Flachwasserbereich soll den zahlreichen Wasservögeln die Möglichkeit bieten, ungestört zu brüten.
Mit ca. 70ha Wasserfläche ist der das größte Vereinsgewässer, darf jedoch nur innerhalb der gekennzeichneten Flächen befischt werden. Die blau gekennzeichneten Bereiche dürfen vom Ufer befischt werden. Die rot gekennzeichnete Fläche darf nur mit dem Boot befischt werden, hier ist ein Abstand von 30 Meter zu den Uferbereichen einzuhalten.
Der Glasersee ist nicht öffentlich und nur von Mitgliedern, welche die Bedingungen zur Befischung akzeptiert haben, zu betreten. Die Zufahrt erfolgt über die B3 (roter Pfeil).
Als aktiver Baggersee ist er flächenmäßig ständig wachsend.
Innerhalb des Angelbereichs sind Tiefen von bis zu 40 Meter zu erreichen.
Die Angelplätze sind nicht direkt zu befahren, die Fahrzeuge können seitlich am Zufahrtsweg abgestellt werden. Das Baden, Grillen und Zelten sind verboten.